Die Nürnberger Prozesse

IMG_20190710_095627.jpgDie U-Bahn-Haltestelle in Nürnberg, die zu einem der größten Gerichtsprozesse in der deutschen Geschichte führt, mutet völlig unscheinbar an. Heute Morgen ist nicht viel los in den Straßen. Ich spaziere an einem Pfarrzentrum vorbei. Kaum ein Passant kreuzt meinen Weg. Eine Briefträgerin schiebt in diesen frühen Stunden ihr Fahrrad von Haustür zu Haustür. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es während der Nürnberger Nachkriegsprozesse ab 1945 so ruhig, entspannt und beschaulich im Gerichtsviertel zugegangen ist. Journalisten in der ganzen Welt berichteten über die Verurteilung von 22 Kriegsverbrechern, die an der Seite von Adolf Hitler agiert hatten. In den folgenden Verfahren standen zum ersten Mal in der Weltgeschichte die Angeklagten vor dem Richter, die die Taten auch begangen hatten. Die grauen Steingebäude des Gerichtskomplexes ragen reglos und langweilig in den blauen Himmel. Der berühmte Schwurgerichtsaal 600 ist immer noch in Betrieb und heute wegen einer Verhandlung leider nicht zu besichtigen.

Bereits im 1. Weltkrieg eröffneten die Materialschlachten mit Waffen wie Giftgas, Flammenwerfen, U-Booten und Flugzeugen völlig neue Dimensionen kriegerischer Gewalt. Dies führte zur Abkehr der damals geübten Praxis Kriegsverbrechen nicht zu verfolgen. Nach Ende des Krieges 1919 forderte man daher die Auslieferung des Deutschen Kaisers und rund 890 weiterer deutscher Zivil- und Militärpersonen, um diese vor alliierte Gerichte zu stellen. Deutschland setzte durch, die Prozesse gegen die deutschen Angeklagten im eigenen Land zu führen. Es kam nur zu sehr wenigen und halbherzigen Verhandlungen und Wilhelm II wurde nie vor Gericht gestellt. Die lokale Strafjustiz wollte nicht als Erfüllungsgehilfin der Siegermächte fungieren. Das Scheitern dieser Prozesse bestärkten die Alliierten 1945 darin, die Verfolgung der NS-Verbrecher selbst in die Hand zu nehmen. Nach dem 1. Weltkrieg wollten die Großmächte 1920 zunächst mit dem Völkerbund ein System zur Friedenssicherung schaffen. Dieser sollte in Konflikten zwischen den Ländern vermitteln und Sanktionen gegen einzelstaatliche Gewalt verhängen. Ebenso unterzeichneten 1928 55 Staaten (auch Deutschland) den Briand-Kellogg-Vertrag und ächteten damit den Angriffskrieg um die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten zu fördern. Die 1929 folgende Weltwirtschaftskrise schränkte die Handlungsfähigkeit der USA, Großbritanniens und Frankreich als Garantiemächte für den Frieden erheblich ein. Auf die Überfälle Japans auf die Mandschurei 1931 und Italiens auf Abessinien 1935 reagierte der Völkerbund absolut zurückhaltend. Deutschland trat 1933 aus dem Verbund aus, da es kein Interesse mehr an gewaltfreien Lösungen hatte.

IMG_20190710_104803

Die Außenpolitik und Weltanschauung Adolf Hitlers war geprägt vom Antisemitismus und der Gewinnung von ‚Lebensraum im Osten‘ für seine vorherrschende arische Rasse. Mit einer konsequenten Beseitigung der Versailler Friedensordnung, der Aufstellung einer starken Armee, Bündnissen mit faschistischen Regimen und ersten Besetzungen benachbarter Staatsgebiete steuerte er kontinuierlich in Richtung Weltkrieg. Mit dem japanischen Überfall auf Pearl Harbour und der deutschen Kriegserklärung an die USA war dieses Vorhaben 1939 endgültig erreicht und endete 1945 mit der Entdeckung von Verbrechen bis dahin unvorstellbaren Ausmaßes. Der Eroberungs- und Vernichtungskrieg wurde von Anfang an unerbittlich auch gegen die Zivilbevölkerung geführt. Verträge oder Neutralitätsabkommen galten dabei nichts mehr. Ich setze mich auf eine Holzbank hinter der Lautsprecher angebracht sind. Im Hintergrund schreit Joseph Goebbels gerade ‚Wollt ihr den totalen Krieg?‘ Die Bevölkerung stimmt zu und jubelt. Ich bekomme eine Gänsehaut. Die Härchen auf meinem Unterarm stellen sich abrupt auf. Der Applaus tausender Hände verbreitet Eiseskälte. Hitlers ausgeklügelte Propagandamaschine erschafft einen grauenhaften Mythos. Bis Mitte 1941 besetzt das Deutsche Reich mit seinen Verbündeten fast ganz Europa und unterwirft es einer Terrorherrschaft. Millionen Menschen werden zur Zwangsarbeit verschleppt. Um neuen deutschen Lebensraum zu schaffen geschahen Kriegsverbrechen bis hin zum Völkermord. Durch Flüchtlinge, Diplomaten und geheime Sender gelangten Nachrichten hierüber zu den Alliierten. Schon 1940 hatten europäische Regierungen gegen deutsche Gräueltaten in Polen und der Tschechoslowakei protestiert.

1942 unterzeichnen Vertreter der 9 in London ansässigen Exilregierungen eine Erklärung um die Verurteilung der Verantwortlichen als eines ihrer wichtigsten Anliegen unabhängig ob allein schuldig oder mitverantwortlich zu machen. 1943 verpflichteten sich die USA, Großbritannien und die Sowjetunion, Deutsche, nach dem Krieg in die Gebiete zu überführen, in denen sie Verbrechen begangen hatten um nach dem dort geltenden Recht verurteilen zu werden. Beschränkten sich die Straftaten nicht auf ein Staatsterritorium sollte auf Rechtsgrundlage der Regierungen der Alliierten bestraft werden. Etliche schlugen vor führende Politiker, Militärs und Wirtschaftsführer aufgrund der Härte der begangenen Gräueltaten ohne Gerichtsverfahren hinzurichten. Nach zähen Verhandlungen unterzeichneten die Siegermächte 1945 ein Viermächteabkommen und einigten sich auf einen gemeinsamen Kriegsprozess. Dies war durch die unterschiedlichen Gesetzessysteme und Verfassungen ein immenser Erfolg. Der Richter am Obersten Gerichtshof der USA Robert H. Jackson wurde zum Organisator des Internationalen Militärgerichtshofs. Den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Führern Deutschlands sowie führenden NS-Organisationen sollte der Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien gemacht werden. In Europa veranlasste der Amerikaner mit Hilfe der US-Armee eine umfassende Sammlung von Beweismaterial. Die Anklagepunkte beschränkten sich neben dem Verbrechen oder Verschwörung gegen den Frieden (Planung und Durchführung des Krieges) auf diejenigen Taten gegen die Menschlichkeit, die nach Beginn des 2. Weltkrieges außerhalb der deutschen Grenzen an der Bevölkerung begangen worden waren. Das deutsche Volk war ausgeklammert. Das Handeln eines Angeklagten auf Befehl sollte kein Strafausschließungsgrund sein.

IMG_20190710_105131

Insgesamt gab es etwa 4.000 Beweise, die ausgewählt, in 4 Sprachen übersetzt und eingehend geprüft wurden. Das Verfahren wurde nach amerikanischer Rechtstradition geführt. Die Richter greifen nicht aktiv in den Prozess ein und leiten diesen lediglich unter Einhaltung der Verfahrensregeln. Sie fällen auch das Urteil, eine Jury fehlt. Die Anklage ist verglichen mit unserer Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet auch zugunsten des Angeklagten zu ermitteln. Ebenso wie die Verteidigung ist sie selbst für die Beschaffung ihres Be- bzw. Entlastungsmaterials zuständig. Unerhebliche Dokumente konnte das Gericht ablehnen. Die Kriegsverbrecher und ihre Verteidiger durften alle Zeugen ins Kreuzverhör nehmen. Die Anklageschrift richtete sich gegen 24 Hauptpersonen des NS-Regimes, sowie 7 als verbrecherisch eingestufte Gruppen (SS und deren Sicherheitsdienst, SA, das Führerkorps der NSDAP, die Reichsregierung, die Geheimpolizei Gestapo und der Generalstab sowie das Oberkommando der Wehrmacht). Die Anklage von Organisationen war völlig neu. Das Urteil hierzu war sehr bedeutsam für die spätere Strafverfolgung von NS-Verbrechern in den Besatzungszonen und zahlreichen europäischen Staaten. Im August 1945 kamen die ersten Gefangenen in Nürnberg an. Ebenso beherbergte der Gefängniskomplex wichtige Zeugen sowie Angeklagte der Nachfolgeprozesse. Es galten strenge Sicherheitsregeln. Kommunikation der Häftlinge untereinander gab es kaum, auch nicht zu den wachen. Neben zwei deutschen Ärzten kümmerten sich ein amerikanischer Psychologe sowie zwei Psychiater um die Insassen. Die einzige Verbindung zur Außenwelt stellten deren Anwälte dar. Private Besuche waren nicht gestattet, familiäre Kontakte auf einen Brief pro Woche beschränkt. Die Mahlzeiten waren einfach, lagen aber über dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung.

Urteil Tod durch den Strang: Hermann Göhring (Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe), Joachim von Ribbentrop (Reichsaußenminister), Wilhelm Keitel (Chef des Oberkommandos der Wehrmacht), Ernst Kaltenbrunner (Chef des Reichssicherheitshauptamts der NS), Fritz Sauckel (Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz), Alfred Rosenberg (Reichsminister für die besetzten Ostgebiete), Alfred Jodl (Chef des Wehrmachtsführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht), Hans Frank (Generalgouverneur in den besetzten polnischen Gebieten), Wilhelm Frick (Reichsinnenminister), Arthur Seyss-Inquart (Reichskommissar für die besetzte Niederlande), Julius Streicher (Gauleiter der NSDAP in Franken, Herausgeber der antisemitischen Wochenzeitung ‚Stürmer‘). Haft: 10 Jahre für Karl Dönitz (Hitlers Nachfolger als Reichspräsident), lebenslänglich für Rudolf Hess (Stellvertreter des Führers in der NSDAP), Erich Räder (Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine), Walther Funk (Präsident der Reichsbank), Konstantin von Neurath (Reichsaußenminister), 20 Jahre für Baldur von Schirach (Reichsstatthalter, Reichsjugendführer), Albert Speer (Reichsminister für Bewaffnung, Munition, Rüstung und Kriegsproduktion). Freispruch für Franz von Papen (Vizekanzler im Kabinett Hitlers, Gesandter des Auswärtigen Amtes) Hjalmar Schacht (Reichswirtschaftsminister, 1944 Haft im KZ wegen Kontakten zum Wiederstand), Hans Fritzsche (Leiter der Rundfunkabteilung im Reichministerium für Volksaufklärung und Propaganda). Das Todesurteil gegen Martin Bormann (Leiter der Parteikanzlei) konnte wegen dessen Flucht ins Ausland nicht durchgeführt werden. Das Verfahren gegen Gustav Krupp wurde wegen schlechtem Gesundheitszustand eingestellt.

IMG_20190709_133818

Wichtige Vertreter des NS-Staats konnten nicht angeklagt werden, da diese sich ihrer Verantwortung durch Selbstmord entzogen hatten. Neben Hitler gehörte dazu Joseph Goebbels (Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda), Heinrich Himmler (Reichsführer der SS, Chef der deutschen Polizei) und Robert Ley (Leiter der Deutschen Arbeitsfront). Die Verteidigung berief sich deren Befehle und Anordnungen um Schuld abzuwälzen. Insbesondere bei der brutalen Verfolgung und dem Massenmord  von Millionen von Opfern in Konzentrationslagern, davon 6 Millionen Juden. Jeden Tag wurden tausende Menschen unterschiedlicher Herkunft erniedrigt und umgebracht. Beim Anblick der vielen Leichenberge und deren aufgetürmten Kleidern, die im Beweisvideo und auf Fotos gezeigt werden, wird mir schlecht. Ein unvorstellbares Grauen. Ich merke wie mein Magen flau wird. Ein kleines Kind weint neben der Leiche seiner Mutter. Die Aufnahmen in schwarz-weiß flimmern über riesige Gräberfelder. Wieder ist die Gänsehaut da. Alle Angeklagten bekennen sich als nicht schuldig. Mein Körper schüttelt sich. Angewidert schaue ich weg. Ich kann nicht anders. Dieses Leid ist schwer zu ertragen. Wie kann man nur behaupten man hätte von den angeordneten Massenermordungen nichts gewusst? Davon Menschen bei lebendigem Leib zu vergasen? Im Prozess gibt einzig Rudolf Hess alle Taten zu und betont in seinem Schlussplädoyer nichts zu bereuen und wieder genauso zu handeln.

IMG_20190710_104054

Die Verteidigung war der Anklage hinsichtlich Vorbereitungszeit und Möglichkeiten der Recherche benachteiligt und machte dies zum zentralen Vorwurf. Die Gegenseite war nicht verpflichtet entlastendes Material vorzulegen und musste ihre Beweise im Vorfeld nicht vom Gericht genehmigen lassen. Im Kreuzverhör waren die deutschen Anwälte ungeübt und es gab Einschränkungen bei der Übersetzung von Indizien ins Deutsche. Zudem hätten die Siegermächte Taten begangen für die sie die deutsche Führung jetzt anklagten wie die Bombardierung deutscher Städte. Das Gericht ließ sich darauf logischerweise nicht ein, sondern erklärte, dass der Verweis auf vermeintliche Verbrechen der Alliierten es nicht erlaube, die Handlungen der Angeklagten zu rechtfertigen oder ungestraft zu lassen. Genauso gut könnte man jemandem vorhalten zurückzuschlagen, anstelle die andere Wange auch noch hinzuhalten. Absolut lächerlich! Standardargument des Prozesses war, dass insbesondere für die Ermordung der Juden, vor allem Hitler durch seine Befehle verantwortlich gewesen sei. Vielfache Beweise konnten dies aber widerlegen. Am 1. September 1946 zogen sich die Richter zur Urteilsberatung zurück. Sie mussten bei jedem Kriegsverbrecher über seine Schuld hinsichtlich der einzelnen Anklagepunkte und Strafe eine Stimmenmehrheit von mindestens 3 Mitgliedern erzielen. Innerhalb von 2 Tagen wurden die Verurteilungen sowie Freisprüche mit Begründungen verlesen. Die Freigesprochenen kamen in Entnazifizierungslager, Haftstrafen sollten im Gefängnis Berlin-Spandau verbüßt werden. Gnadengesuche der Todesurteile wurden neben Anträgen auf Umwandlung der Vollzugsart in Erschießen abgewiesen. In den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 1946 wurden die Verurteilten erhängt. Göring nahm am Abend vorher Gift.

IMG_20190710_095927

Reporter aus über 20 Nationen sorgten für die öffentliche Rechtfertigung des Verfahrens und hatten besondere Bedeutung. Die 235 Sitze der Presstribüne reichten meistens nicht aus. Zeitungen, Filme und Hörfunk sollten die geschehenen Grausamkeiten bekannt machen und in der deutschen Bevölkerung die Distanzierung vom Nationalsozialismus fördern um die Demokratisierung im Land anzuregen. Die Weltöffentlichkeit wurde von der Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen Verfahrens anstelle einer schnellen Aburteilung überzeugt. Die Realität des NS-Staates und seiner Gewaltverbrechen rückten in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit. Die Deutschen wurden massiv mit dem Ausmaß der Untaten des NS-Regimes konfrontiert. Dennoch nahm kaum jemand eine eigene Verantwortung auf sich. Insgesamt bewertete die Welt den Prozess dennoch als fair und eine Verurteilung derartiger Verbrechen als unerlässlich. Die UNO beschloss die Rechtsprinzipien des Nürnberger Urteils zum allgemein verbindlichen Recht zu machen. Die angeklagten Verbrechen gelten seither als Strafhandlungen nach dem Völkerrecht. Im Januar 1946 einigten sie die Siegermächte auf ein Verfahren zur Entfernung von Nationalsozialisten aus öffentlichen Ämtern. Dies gelang selten, häufig wurden die beruflichen Karrieren fortgesetzt. Von Oktober 1946 bis August 1949 führten amerikanische Militärgerichte in Nürnberg 12 weitere Prozesse gegen 177 hochrangige Vertreter der Eliten durch, auf die sich die NS-Führung gestützt hatte (Mediziner, Juristen, SS- und Polizeiführer, Militärs und Diplomaten). Ausschlaggebend waren die jeweils aktive Beteiligung und persönliche Verantwortung für die begangenen Verbrechen oder Untätigkeit trotz deren Kenntnis.

Fassungslos schüttele ich den Kopf im Hinblick auf die Gräueltaten der Begnadeten. Ärzte hatten bei Experimenten KZ-Häftlinge qualvoll in Druckluftkammern oder an Kälte streben lassen. Sie organisierten massenhafte Tötung innerhalb der Gaskammern, die Ermordung von Kranken und Behinderten und führten die Skelette anatomischen Sammlungen zu. Viele jüdische Arbeiter wurden zwangssterilisiert. Die hohen Beamten innerhalb verschiedener Reichsämter behaupteten gegenüber der Anklage heimlich Widerstand geleistet zu haben und nur in ihrer Funktion geblieben zu sein, um schlimmeres zu verhindern. Auch der IG Farben-Konzern nutze den Krieg rücksichtslos für den eigenen Erfolg und lieferte das verwendete Gift für die Gaskammern. Vertreter des Krupp-Konzerns hatten das NS-Regime mit Waffen und Munition versorgt. Leider spalteten sich die Alliierten im beginnenden Kalten Krieg in zwei machtpolitische Blöcke. Die Prozesse verloren ihre Durchschlagkraft, Finanzmittel wurden massiv gekürzt und eine Begnadigungswelle für inhaftierte NS-Kriegsverbrecher war die Folge. Verfahren gegen führende Vertreter der deutschen Wirtschaft passten nicht mehr in die politische Landschaft. Ab 1951 waren alle Verurteilten wieder frei. Nicht wenige erreichten wieder führende Positionen in der Industrie. Das Erbe der Nazizeit wurde zum Teil schroff abgelehnt. Auch wenn die meisten Täter nicht in aller Härte für ihre Handlungen bestraft wurden zwang die Strafprozesse die deutsche Nachkriegsgesellschaft zumindest zu einer Auseinandersetzung mit ihrer verdrängten Vergangenheit. Immerhin folgte am 10.12.1948 die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ durch die UN. Und heute gibt es sogar den unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

IMG_20190708_150204


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s